S3-1

S3-1 – Maßnahmen in Bezug auf betroffene Gemeinschaften

Die Heinzel Group engagiert sich aktiv in den Gemeinden rund um ihre Standorte und fördert deren soziales, kulturelles sowie wirtschaftliches Wohlergehen durch einen kontinuierlichen Dialog und lokale Initiativen. Ein strukturiertes Beschwerdemanagementsystem ermöglicht es den Anrainer:innen, Anliegen vorzubringen, die vor Ort bearbeitet werden. Dies gewährleistet zeitnahe Reaktionen und stärkt das Vertrauen. Transparente Kommunikation und langjährige Partnerschaften prägen den Ansatz der Unternehmensgruppe in der Zusammenarbeit mit den Gemeinden.Der Code of Conduct sowie die Verpflichtung zur Einhaltung internationaler Konventionen, etwa der Menschenrechtscharta und der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), unterstreichen die Ablehnung der Heinzel Group von Kinder-, Zwangs- oder Pflichtarbeit sowie jeglichen Menschenrechtsverletzungen. Die Unternehmensgruppe schließt Geschäftsbeziehungen aus, die gegen diese Grundsätze verstoßen, und erwartet von ihren Lieferant:innen, dass sie sich in den betroffenen Gemeinschaften verantwortungsbewusst verhalten. Diese Verpflichtungen bilden die Grundlage für die soziale Verantwortung der Unternehmensgruppe gegenüber Anrainer:innen.