G1-3
G1-3 – Prävention und Aufdeckung von Korruption und Bestechung
Die Heinzel Group verbietet jegliche Form von Korruption in ihren weltweiten Geschäftsaktivitäten strengstens. Um schon den Anschein von Unangemessenheit zu vermeiden, wendet die Unternehmensgruppe strenge interne Richtlinien in Bezug auf Geschenke, Einladungen und Bewirtung an. Besondere Vorsicht ist im Umgang mit Amtsträger:innen und gewählten Vertreter:innen geboten. Mitarbeitende müssen Bestechung vermeiden, Spenden sorgfältig prüfen und von Schmiergeldzahlungen oder Beschleunigungszahlungen Abstand nehmen. Alle angebotenen oder entgegengenommenen Vorteile müssen im Einklang mit den internen Richtlinien innerhalb klar definierter, angemessener Grenzen bleiben. Geldgeschenke werden weder angenommen noch gewährt.Erkennungs- und Präventionsmechanismen werden durch umfassende Verfahren zur Bekämpfung der Geldwäsche weiter gestärkt. Finanztransaktionen werden nur mit vorab genehmigten Vertragspartner:innen und innerhalb klar definierter Grenzen durchgeführt. Externe Finanzierungen bedürfen der Genehmigung durch das Group Treasury und den CFO der Heinzel Holding GmbH. Jede Tochtergesellschaft führt regelmäßig Risikobewertungen zur Bekämpfung der Geldwäsche durch, um die Einhaltung der Compliance-Standards sicherzustellen und die Integrität ihrer Finanzgeschäfte zu wahren.Zusammen gewährleisten diese Maßnahmen einen konsequenten und rigorosen Ansatz zur Identifizierung, Prävention und Bekämpfung von Korruptions- und Bestechungsrisiken in der gesamten Heinzel Group.