S1-3

S1-3 – Prozesse zur Behebung negativer Auswirkungen und Beschwerdekanäle

Mitarbeitende, die Kenntnis von Verstößen gegen geltende Gesetze oder den Code of Conduct der Heinzel Group erhalten, sind verpflichtet, dies unverzüglich ihrer Führungskraft zu melden. Die Mitarbeitenden werden dazu ermutigt, jegliches unethische oder rechtswidrige Verhalten zu melden, einschließlich potenzieller Interessenkonflikte, Fehlverhalten und Pflichtverletzungen (wie zum Beispiel Bestechung), Diskriminierung, Belästigung oder Menschenrechtsverletzungen. Die Meldung eines vermuteten Fehlverhaltens in gutem Glauben hat keine negativen Konsequenzen für den Hinweisgeber. Um Transparenz und Rechenschaftspflicht sicherzustellen, hat die Heinzel Group ein Whistleblowing-System eingerichtet, um den Anliegen der Stakeholder Rechnung zu tragen. Diese vertrauliche Kommunikationsplattform ist rund um die Uhr von überall auf der Welt verfügbar und ermöglicht es Einzelpersonen, jederzeit schriftliche Meldungen einzureichen. Um Vertraulichkeit zu gewährleisten und die Identität der Hinweisgeber zu schützen, bietet das System zudem die Möglichkeit, über eine anonyme Mailbox zu kommunizieren.