BP-1
Allgemeine Grundlage für die Aufstellung der Nachhaltigkeitserklärung
Die vorliegende Nachhaltigkeitserklärung wurde auf konsolidierter Basis erstellt und umfasst das Geschäftsjahr 2025. Der Konsolidierungskreis entspricht dabei dem des Konzernabschlusses. Grund- sätzlich werden alle Tochtergesellschaften, an denen das Unter- nehmen mit mehr als 20 % beteiligt ist, in die Nachhaltigkeitsberichterstattung der Heinzel Group einbezogen. Weitere Einzelheiten zur Organisationsstruktur, siehe Gruppenstruktur .Beteiligungen von über 50 % werden vollständig in die Daten einbezogen, während Beteiligungen zwischen 20 % und 50 % nur teilweise berücksichtigt werden. So werden beispielsweise die Scope-1- und Scope-2-Emissionen dieser Beteiligungen in Kategorie 3.15 des CO 2 -Fußabdrucks des Unternehmens erfasst, ihre Scope-3-Emissionen hingegen gemäß dem Greenhouse Gas Protocol nicht berücksichtigt.Im Rahmen der Erstellung dieser Nachhaltigkeitserklärung wurde die doppelte Wesentlichkeitsanalyse aus dem Jahr 2024 überprüft und alle bestehenden wesentlichen Themen wurden bestätigt. Darüber hinaus wurde der CO 2 -Fußabdruck des Heinzel Group unter Berücksichtigung der eigenen Aktivitäten sowie der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette berechnet. Im Jahr 2025 wurde eine Klimarisiko- und Szenarioanalyse auf Grundlage der TCFD- und ESRS-Leitlinien durchgeführt. Die Bewertung klimabezogener Risiken unterstützt gezielte Anpassungsmaßnahmen, um die operative Resilienz der Produktionsstandorte der Heinzel Group zu stärken. Weitere Details siehe Kapitel Klimawandel . Informationen zur Wertschöpfungskette sind im Kapitel SBM-1 – Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette dargestellt.Generell konzentrieren sich die in dieser Erklärung veröffentlichten Informationen und Kennzahlen auf die eigenen Aktivitäten des Unternehmens. Im Gegensatz dazu umfasst die Bewertung des CO 2 -Fußabdrucks der Heinzel Group auch vor- und nachgelagerte Scope-3-Emissionen und bietet somit einen umfassenden Überblick über die klimabezogenen Auswirkungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Siehe Kapitel SBM-3 für weitere Informationen zu den Systemgrenzen in Bezug auf themenspezifische Standards.