S1-14
S1-17 – Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen
In den letzten Jahren sind über die verschiedenen Kanäle, die den Mitarbeitenden zur Verfügung stehen, keine schwerwiegenden Beschwerden in Bezug auf Menschenrechtsverletzungen eingegangen. Folglich wurden keine nennenswerten Geldstrafen, Sanktionen oder Schadenersatzzahlungen aufgrund von Verstößen gegen Sozial- und Menschenrechte oder Vorfällen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens geleistet.Wir pflegen eine enge Zusammenarbeit mit unseren benachbarten Gemeinden und setzen uns dafür ein, ein verlässlicher, unterstützender und nachhaltiger Partner zu sein..Mission Statement der Heinzel Group in Bezug auf betroffene GemeinschaftenDie Produktionsstandorte der Heinzel Group sind eng in ihre jeweiligen Gemeinden eingebunden und prägen den Alltag, die lokale Infrastruktur sowie die regionale Entwicklung. Ein regelmäßiger Dialog mit den Anrainer:innen, transparente Kommunikation und leicht zugängliche Kommunikationskanäle bilden die Grundlage für den Umgang mit den Auswirkungen auf die Umgebung. Darüber hinaus versorgen einige Standorte benachbarte Haushalte mit Energie – beispielsweise Fernwärme und Strom.